Ist ein digitaler Anamnesebogen rechtlich zulässig?
Ja. Die Behandlungsakte darf elektronisch geführt werden (§ 630f BGB), und für den Anamnesebogen selbst schreibt das Gesetz keine Papierform vor. Wichtig sind Vollständigkeit, nachvollziehbare Änderungen und die Aufbewahrung über zehn Jahre. Mehr zu Pflicht, Inhalt und Aufbewahrung im Ratgeber Anamnesebogen.
Ersetzt die digitale Unterschrift das Aufklärungsgespräch?
Nein. Die Aufklärung muss mündlich erfolgen (§ 630e BGB). Digitale Aufklärungsunterlagen helfen bei Vorbereitung und Dokumentation, ersetzen das Gespräch aber nicht.
Können Patienten den Bogen im Wartezimmer ausfüllen?
Ja, auf einem iPad der Praxis. Nach dem Absenden beginnt der nächste Patient neu, niemand bleibt angemeldet. Alternativ füllen Patienten den Bogen vor dem Termin zu Hause aus.
Kostet der digitale Anamnesebogen extra?
Nein. HejDoc kostet 300 € netto im Monat für die ganze Praxis, mit allen Mitarbeitenden und allen Funktionen, monatlich kündbar.