Reicht eine Excel-Tabelle oder ein Stundenzettel?
Nach heutigem Stand ist die Form nicht vorgeschrieben. Die Erfassung muss aber vollständig, zeitnah und verlässlich sein. Eine digitale Erfassung erleichtert das und wäre auf eine mögliche elektronische Pflicht schon vorbereitet.
Müssen auch Minijobber und Teilzeitkräfte erfasst werden?
Ja. Die Pflicht gilt für alle Beschäftigten. Für Minijobs verlangt zusätzlich das Mindestlohngesetz die Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit.
Wie lange müssen Zeitnachweise aufbewahrt werden?
Nachweise über Mehrarbeit nach § 16 Abs. 2 ArbZG mindestens zwei Jahre, Aufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz ebenfalls mindestens zwei Jahre.
Kostet die Zeiterfassung bei HejDoc extra?
Nein. HejDoc kostet 300 € netto im Monat für die ganze Praxis, mit allen Mitarbeitenden und allen Funktionen, monatlich kündbar. Wer die Zeiterfassung nicht braucht, blendet sie aus.